Drohnenfotografie und Recht: Gilt Panoramafreiheit bei Drohnenaufnahmen?
Panoramafreiheit für Drohnenfotos
Als Drohnenpilot hast du dich bisher möglicherweise nur am Rande mit der Panoramafreiheit in der Fotografie auseinandergesetzt. Doch gerade für diejenigen, die regelmäßig Drohnenfotos und Drohnenvideos erstellen, ist dieses Thema von erheblicher Relevanz. Eine Drohne wird oft nicht nur genutzt, um atemberaubende Drohnenaufnahmen oder beeindruckende Erinnerungsfotos und -videos im Urlaub zu erstellen, sondern auch, um gezielt Drohnenfotografie auf professionellem Niveau zu betreiben.
Ganz gleich, aus welchen Gründen du mit einer Drohne Drohnenfotos und Drohnenvideos aufnimmst – es ist unerlässlich, sich mit den rechtlichen Bestimmungen vertraut zu machen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Gute Nachrichten: Panoramafreiheit gilt auch für Drohnenaufnahmen
Die erfreuliche Nachricht für alle Enthusiasten der Drohnenfotografie: Auch für Drohnen gilt die Panoramafreiheit. Das bedeutet, dass du alles fotografieren und filmen darfst, was öffentlich einsehbar ist. Wenn du also auf einer öffentlichen Straße unterwegs bist, kannst du alles aufnehmen, was du mit bloßem Auge sehen kannst. Dieses Prinzip lässt sich auf alles anwenden, was öffentlich zugänglich ist und keinem Urheberrecht unterliegt.
Dies bietet eine erhebliche Freiheit für das Erstellen von Drohnenaufnahmen im öffentlichen Raum. In der Drohnenfotografie gelten somit ähnliche Regeln wie in der traditionellen Fotografie. Klingt fast zu gut, um wahr zu sein? Tatsächlich bringt diese Freiheit aber auch ihre Grenzen mit sich.
Der Haken bei Drohnenaufnahmen und Panoramafreiheit
Hier liegt der Haken: Die Panoramafreiheit gilt nur für Aufnahmen, die ohne Hilfsmittel gemacht wurden. Das bedeutet konkret: Wenn du beispielsweise eine Leiter verwendest, um über eine Hecke hinweg zu fotografieren, fällt dies nicht mehr unter die Panoramafreiheit.
Du denkst dir vielleicht: “Meine Drohne kann ja fliegen, eine Leiter brauche ich nicht.” Das stimmt zwar, aber wenn du mit deiner Drohne über Nachbars Hecke fliegst und dabei Drohnenfotos oder Drohnenvideos aufnimmst, begibst du dich rechtlich auf dünnes Eis. Auf deinem Privatgrundstück darfst du uneingeschränkt Drohnenaufnahmen machen, aber der Überflug von Nachbargrundstücken ohne Zustimmung ist ein klarer Verstoß gegen die geltenden Regelungen.
Drohnen verlassen die “Ich-Perspektive” und dürfen in Deutschland bis zu 100 Meter hoch fliegen, um beeindruckende Drohnenaufnahmen aus der Vogelperspektive zu machen. Doch Vorsicht ist geboten: Nicht überall ist das Fliegen erlaubt. Die gleichen Regelungen, die für die Drohnenfotografie gelten, greifen hier ebenfalls.
Einschränkungen der Panoramafreiheit in der Drohnenfotografie
In der Praxis bedeutet dies: Wenn du auf deinem privaten Grundstück auf 50 Meter aufsteigst und dabei die Gärten deiner Nachbarn einsehen kannst, befindest du dich außerhalb der Panoramafreiheit. In diesem Fall könnten deine Drohnenaufnahmen problematisch werden, besonders wenn du diese öffentlich zugänglich machen möchtest. Es ist in solchen Fällen ratsam, auf das Hochladen der Aufnahmen ins Internet zu verzichten, um mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Drohnen über Wohngebieten – ein sensibles Thema
Das Fliegen von Drohnen über Wohngebieten ist generell ein sensibles Thema und in Deutschland oft untersagt. In vielen Wohngebieten ist das Fliegen mit Drohnen ohne ausdrückliche Genehmigung der Anwohner nicht erlaubt. Solltest du in einem solchen Gebiet fliegen wollen, müsstest du zuvor alle Nachbarn um Erlaubnis bitten und dir diese am besten schriftlich bestätigen lassen.
Ein Vorfall in dem Wohngebiet, in dem ich in Deutschland lebte, verdeutlichte mir, wie sensibel das Thema Drohnenfotografie sein kann. Eines Tages flog eine Drohne über mehrere Privatgrundstücke, einschließlich meines eigenen, und blieb über einen längeren Zeitraum in der Luft. Zwei Tage später fand ich einen Brief von der Gemeinde in meinem Briefkasten. Darin wurde ich darüber informiert, dass es Beschwerden über diese Drohne gab und mir diese Verstöße zugeordnet wurden, da ich eine angemeldete Drohnenvermietung betrieb.
Ich war natürlich überrascht und verärgert, da ich weder die Drohne flog noch es in irgendeiner Weise freundlich fand, in Verdacht zu geraten, nur weil ich mich im Gegensatz zu manch anderen an die Registrierungs- und Gesetzesvorschriften hielt. Dieser Vorfall zeigte mir jedoch zugleich, dass viele Menschen sehr sensibel auf derartige Verstöße reagieren, selbst wenn man sie im Normalfall gar nicht bemerkt. Auch ich persönlich war wenig begeistert davon, dass mein Grundstück und Haus überflogen wurden.
Panoramafreiheit in der Drohnenfotografie: Private und öffentliche Gebäude
Wie bereits erläutert, darfst du alles fotografieren, was ohne Hilfsmittel öffentlich einsehbar ist. Dennoch ist es wichtig, zwischen privaten und öffentlichen Gebäuden zu unterscheiden. Bei privaten Gebäuden kann in bestimmten Fällen die Einwilligung des Architekten erforderlich sein, wenn die Aufnahmen veröffentlicht werden sollen.
Im öffentlichen Raum ist dies in der Regel anders, jedoch können auch hier besondere Regelungen gelten, wie das Beispiel des Schlosses Neuschwanstein zeigt, das unter der Verwaltung der Bayerischen Schlösserverwaltung steht. Jedoch könnte auch dieses vom Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 25.11.2020 (Az. 2-06 O 136/20) betroffen sein.
Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild in der Drohnenfotografie
Neben der Panoramafreiheit müssen auch Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild beachtet werden, insbesondere wenn Personen auf Drohnenfotos oder Drohnenvideos zu sehen sind. Solange Personen nicht identifizierbar sind, bestehen meist keine rechtlichen Probleme. Aber sobald eine Person erkennbar ist, benötigst du deren Einwilligung, insbesondere wenn du die Aufnahmen veröffentlichen möchtest.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten ist nicht immer einfach
Das Recht am eigenen Bild gilt für alle Personen, die du auf deinen Drohnenaufnahmen erfasst. Auch wenn es manchmal nicht möglich ist, vorher die Zustimmung einzuholen, solltest du bei der Veröffentlichung von Drohnenfotos und Drohnenvideos besonders vorsichtig sein. Die tatsächliche Praxis weicht oft von der rechtlichen Situation ab, daher gilt es, stets die Umstände genau zu beleuchten und im Zweifel auf die Veröffentlichung zu verzichten.
Drohnenfotos in der Panoramafreiheit – Ein Urteil, dass einen Meilenstein markiert
Die beste Nachricht kommt zum Schluss. Lange Zeit bestanden Unsicherheiten vor allem hinsichtlich der Frage nach dem Urheberrecht von Bauwerken und der Drohnenfotografie. Nachdem ein Fotograf von einem Ingenieurbüro verklagt wurde, weil dieser eine Brücke mit seiner Drohne fotografierte und die Drohnenfotos um Verkauf anbot, ging der ganze Fall vor Gericht und mündete in einem durchaus überraschenden Ergebnis.
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 25.11.2020 (Az. 2-06 O 136/20) markiert einen wichtigen Meilenstein für Drohnenfotografen. So dürften sich künftig Drohnenfotografen bei der Aufnahme von Drohnenfotos auf die Panoramafreiheit nach § 59 Urheberrechtsgesetz (UrhG) berufen können. Dies bedeutet wohl, dass Drohnenaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Bauwerken im öffentlichen Raum nun unter die Panoramafreiheit fallen und somit privat wie auch gewerblich genutzt werden dürfen.
Allerdings ist es weiterhin entscheidend, zwischen öffentlichen und privaten Gebäuden zu unterscheiden. Während das neue Urteil Drohnenfotografen mehr Freiheiten im öffentlichen Raum gibt, bleiben die Einschränkungen bei der Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos, die private Grundstücke betreffen, bestehen. Hier bedarf es nach wie vor der ausdrücklichen Zustimmung der Eigentümer.
Schlusswort und Disclaimer
Es ist wichtig zu betonen, dass dieser Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde, jedoch keine juristische Beratung darstellt. Wenn du dir unsicher bist, wie du die rechtlichen Belange rund um deine Drohnenaufnahmen handhaben sollst, wende dich bitte an einen fachkundigen Anwalt. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Hinweis: Dieser Artikel ist ein Archivbeitrag und spiegelt den Stand der Informationen zum Zeitpunkt der Erstellung wider. Es ist möglich, dass sich rechtliche Regelungen seitdem geändert haben.
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Über den Autor
Hallo, ich bin Andreas.
Ich bin ein Experte im Drohnenfliegen und in der Drohnenfotografie. Meine Passion ist es, anderen zu zeigen, wie sie ihre Leidenschaft für das Drohnenfliegen in großartige Fotos und kinoreife Videos verwandeln können, ohne den Spaß dabei zu vergessen.
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Ich bin Experte darin, Anfängern das Drohne fliegen beizubringen und teile mein Wissen gerne, damit du sicher und selbstbewusst Drohnenaufnahmen machen kannst. Einer meiner Lieblingsorte ist hier, wo ich das, was ich gelernt habe, mit dir teilen kann. Ich freue mich, dass du hier bist!
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Als Drohnenfotograf aus der Bucht von Kotor, geboren in Deutschland, habe ich große Träume. Seit 2017 fliege ich DJI Drohnen und fange atemberaubende Motive ein. Sechs Jahre lang führte ich eine Drohnenvermietung und teile nun meine Erfahrungen.
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Andreas
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