Drohne fliegen im Ausland: Was passiert mit der Registrierung als Betreiber einer Drohne bei Umzug oder Auswandern?
Drohne fliegen im Ausland nach der Auswanderung
Als ich mich entschloss, Deutschland zu verlassen und nach Montenegro zu ziehen, hatte ich vor allem eines im Kopf: Sommer, Sonne, Meer und neue Perspektiven entdecken – auch mit meiner Drohne. Montenegro ist ein faszinierendes Land mit tollen Stränden, beeindruckenden Bergen, Küstenlandschaften und spektakulären Motiven für Drohnen-Aufnahmen. Ich war voller Vorfreude, endlich wieder intensiver mit der DJI Drohne fliegen zu gehen und neue kreative Projekte zu starten. Was ich allerdings nicht auf dem Schirm hatte: die bürokratische Seite meiner Auswanderung nach Montenegro.
Die wenigsten denken bei einem Umzug ins Ausland direkt an ihre Registrierung als Betreiber einer Drohne und so ging es auch mir. Erst als es konkret wurde und Fragen wie Einfuhrgenehmigung der Drohne nach Montenegro, Versicherung und lokale Flugregeln auftauchten, kam mir der Gedanke: Was ist eigentlich mit meiner deutschen Betreiberregistrierung? Gilt die in Montenegro überhaupt noch? Und wenn nicht – was jetzt?
Also begann ich zu recherchieren. Und genau aus diesem Anlass entstand dieser Beitrag. Vielleicht hast du schon erste Erfahrungen mit deiner DJI Drohne gesammelt, einige Drohnen-Aufnahmen gemacht und willst auch auswandern. Doch was passiert eigentlich, wenn du Deutschland verlässt? Sei es für einen längeren Auslandsaufenthalt, einen kompletten Wohnsitzwechsel oder weil du dein Leben als digitaler Nomade gestalten willst – eines darfst du nicht vergessen: Deine Registrierung als Betreiber einer Drohne.
Denn so sehr man sich in neue Pläne stürzt, so sehr muss man die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten. Und genau darum geht es hier: Was musst du tun, wenn du mit deiner Drohne aktiv bist, aber deinen Wohnsitz in ein anderes Land verlegst? Welche Regeln gelten innerhalb der EU, außerhalb und in Sonderfällen? Lies weiter, wenn du nicht nur deine DJI Drohne fliegen willst, sondern auch dieses wichtige das Thema durchdringen möchtest.
Warum du als Betreiber einer Drohne registriert sein musst
Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2019/947 ist die Betreiberregistrierung für nahezu alle Drohnenpiloten Pflicht. Sie dient der eindeutigen Zuordnung eines Drohnenbetreibers und ist vor allem relevant für das Fliegen mit Drohnen über 250 Gramm oder für Drohnen mit Kamera – was auf nahezu jede DJI Drohne zutrifft.
Die Betreiberregistrierung ist dabei nicht nur ein formaler Akt. Sie ist auch Voraussetzung dafür, um sich innerhalb der offenen Kategorie A1/A3 bewegen zu dürfen und legal eine Drohne fliegen zu können. Die wenigsten Drohnenpiloten kommen um diesen Schritt herum. Doch was viele nicht wissen: Die Registrierung ist an den Wohnsitz gekoppelt. Und genau hier wird es spannend, wenn du deinen Wohnsitz änderst.
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DJI Drohne fliegen im EU-Ausland: So ändert sich deine Registrierung als Betreiber
Angenommen, du ziehst von Deutschland in ein anderes EU-Land um, etwa nach Spanien oder Portugal, weil du dort bessere Möglichkeiten für Drohnen-Aufnahmen in der Natur siehst oder deine Selbstständigkeit im Bereich Drohnen-Fotografie ausbauen willst. Dann reicht es nicht, einfach weiterzufliegen wie bisher.
Die Betreiberregistrierung in Deutschland ist dann nämlich nicht mehr gültig. Laut Verordnung (EU) 2019/947 musst du dich in deinem neuen Wohnsitzland registrieren und deine alte Registrierung löschen. Das hat den Hintergrund, dass jedes EU-Land ein eigenes Betreiberregister führt und die Zuständigkeit bei dem Staat liegt, in dem du deinen Hauptwohnsitz hast. Die deutsche eID verliert also ihre Gültigkeit, sobald du offiziell im Ausland lebst.
Das betrifft nicht nur Hobbyflieger, sondern insbesondere auch alle, die mit ihrer Drohne Geld verdienen möchten. Denn in der Praxis brauchst du für viele gewerbliche Einsätze eine rechtssichere Grundlage, sonst riskierst du rechtliche Konsequenzen oder Probleme bei einer möglichen Prüfung im neuen Land.
Wenn du in ein Nicht-EU-Land wie Montenegro oder Thailand ziehst, gelten besondere Regeln für deine Drohnenregistrierung. Die gute Nachricht: Deine deutsche Betreiberregistrierung und eID behältst du, solange du weiterhin gelegentlich in der EU fliegst. Das bedeutet, du musst dich nicht neu registrieren, falls du nur vorübergehend außerhalb der EU lebst – etwa als Langzeiturlauber oder Digital Nomad.
Wichtig: Sobald du deinen Wohnsitz dauerhaft ins Nicht-EU-Ausland verlegst, erlischt deine EU-Registrierungspflicht, und du musst dich im neuen Land anmelden.
Lokale Vorschriften prüfen – keine Pauschalregeln
Jedes Land hat eigene Drohnen-Gesetze, die oft strenger sind als die EU-Regeln. In vielen Staaten musst du:
- Dich lokal registrieren (z. B. in den USA über die FAA, in der Schweiz beim BAZL).
- Versicherungspflicht nachweisen (z. B. in Norwegen oder Großbritannien).
Achtung bei Flugverbotszonen: In einigen Ländern (wie Marokko oder den VAE) sind Drohnenflüge komplett verboten oder nur mit behördlicher Erlaubnis möglich.
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Sonderregelung für Schweiz, Norwegen, Island & Liechtenstein: EU-gleichgestellt trotz Nicht-EU-Mitgliedschaft
Obwohl die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein keine Mitglieder der Europäischen Union sind, gelten sie im Rahmen der EU-Drohnenregulierung als gleichgestellt. Das bedeutet: Wenn du in eines dieser Länder ziehst oder dort fliegen willst, musst du dich neu registrieren – deine deutsche Betreiberkennung verliert dort ihre Gültigkeit.
Gerade in der Schweiz, wo viele Drohnenpiloten eindrucksvolle Drohnen-Aufnahmen der Alpen machen oder gewerbliche Projekte realisieren, ist es wichtig, sich frühzeitig mit den lokalen Regelungen auseinanderzusetzen. Der Registrierungsprozess ähnelt dem in EU-Staaten, allerdings können Details wie Versicherungspflicht oder Flugzonen abweichen. Wer hier sauber und rechtskonform arbeiten will, sollte sich also gut vorbereiten.
Disclaimer
Da sich gesetzliche Bestimmungen, Zuständigkeiten und Registrierungsverfahren jederzeit ändern können, empfehle ich, sich vor einem Flug oder einer Anmeldung stets direkt bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Landes über die aktuell geltenden Vorschriften zu informieren. Eine rechtlich verbindliche Auskunft kann nur durch die offiziellen Stellen vor Ort erfolgen.
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Geboren in Deutschland, bin ich nun Drohnenfotograf in der Bucht von Kotor mit großen Zielen. Seit 2017 fliege ich DJI Drohnen und fange beeindruckende Motive ein. Über sechs Jahre lang führte ich eine Drohnenvermietung und teile nun meine Erfahrungen.
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