EU Drohnenverordnung – Was Fotografen wissen müssen
Die neue EU-Drohnenverordnung: Wichtige Änderungen für Fotografen
Die Einführung der neuen EU-Drohnenverordnung 2019 hat viele Drohnenpiloten, auch Fotografen, veranlasst, sich intensiver mit den aktuellen und zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Seit Juni 2019 gibt es mehr Klarheit über die kommenden Regeln und bis zum Sommer 2020 gilt eine Übergangsfrist, die es Drohnenfotografen ermöglicht, sich auf die rechtlichen Neuerungen vorzubereiten.
Die Drohnenverordnung bringt wichtige Änderungen mit sich, die letztlich auch für Fotografen und Videografen, welche Drohnen in ihrem professionellen Alltag einsetzen, von Bedeutung sind. Die neuen Regelungen betreffen nicht nur die technischen Anforderungen an Drohnen, sondern auch die Pflichten der Drohnenfotografen, insbesondere in Bezug auf Registrierung als Betreiber einer Drohne und den Umgang mit personenbezogenen Daten, die bei Drohnenfotos und Drohnenvideos erfasst werden.
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Relevante Kategorien und Risikoklassen für die Drohnenfotografie
Die neue EU-Drohnenverordnung teilt Drohnen in verschiedene Risikoklassen ein und unterscheidet zwischen verschiedenen Anwendungsszenarien oder Kategorien für den Drohnenflug:
C0 bis C4:
Diese Klassen bestimmen die technischen Anforderungen an die Drohne, basierend auf Gewicht und Flugfähigkeiten.
Open, Specific und Certified:
Diese Kategorien definieren das Risiko der Flugmanöver und die entsprechenden Vorschriften.
Für Fotografen, die Drohnen einsetzen, ist vor allem die „Open“-Kategorie von Interesse, da sie Flüge mit geringerem Risiko abdeckt, die sich ideal für Drohnenaufnahmen bei Veranstaltungen oder in bewohnten Gebieten eignen. Besonders relevant ist hierbei die Unterkategorie A1, die es erlaubt, leichte Drohnen in der Nähe von Menschen zu fliegen, solange bestimmte Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden.
Ein praktisches Beispiel für die Vorteile der neuen Regelungen in Kombination mit modernen Minidrohnen ist die Erfahrung eines meiner Kunden der Drohnenvermietung, der als professioneller Fotograf tätig ist. Er erhielt den Auftrag, eine Modenschau mitten in Berlin mit seiner Drohne zu begleiten, um Drohnenaufnahmen der Veranstaltung zu erstellen. Ursprünglich plante er, seine größere Drohne für diesen Auftrag zu nutzen. Doch aufgrund der rechtlichen Bestimmungen nach 2021 und der belebten Umgebung in der Hauptstadt konnte er seine Drohne nicht einsetzen.
Statt den Auftrag abzusagen oder auf die gewünschten Drohnenaufnahmen zu verzichten, entschied er sich, die wesentlich kleinere und unkompliziertere DJI Mini 3 Pro einzusetzen. Diese Mini-Drohne fällt unter die Kategorie A1 der „Open“-Kategorie und ist speziell für solche Szenarien geeignet, in denen man sich in der Nähe von Menschen aufhält. Dank ihres geringen Gewichts und der Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen konnte er die Drohnenaufnahmen der Modenschau problemlos realisieren, ohne gegen die geltenden Gesetze zu verstoßen.
Diese Geschichte zeigt, wie die neuen Gesetze in Kombination mit innovativer Drohnentechnologie es Fotografen ermöglichen, auch unter strengeren rechtlichen Rahmenbedingungen kreativ zu arbeiten und hochwertige Drohnenfotos und Drohnenvideos zu erstellen.
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Drohnenklasse A1 und die Vorteile für professionelle Fotografen
Die Kategorie A1 umfasst Drohnen, die unter 250 Gramm wiegen und daher nur minimalen Regulierungen unterliegen. Diese Klasse ist besonders attraktiv für Fotografen, die Drohnenfotos und Drohnenvideos in bewohnten Gebieten oder bei Events aufnehmen möchten, ohne dabei umfangreiche Lizenzen oder Genehmigungen einholen zu müssen.
Zu den Drohnen, die unter diese Kategorie fallen, gehören zum Beispiel selbstgebaute Drohnen unter 250 Gramm sowie industriell gefertigte Drohnen der Klassen C0 und C1, wozu auch die DJI Mini 4 Pro gehört, bzw. Bestandsdrohnen, die den Bedingungen entsprechen, wie beispielsweise die DJI Mini 3 Pro. Um eine Drohne in der Klasse A1 zu fliegen, reicht es aus, sich sorgfältig mit der Drohne zu befassen und zu wissen, wie man gut und sicher die Drohne fliegen kann. Ein expliziter Drohnenführerschein, auch Kenntnisnachweis, ist für diese Drohnen nicht erforderlich.
Die gleichen Regelungen finden sich inzwischen auch in vielen anderen Ländern außerhalb der EU wieder, die ähnliche Drohnengesetze implementiert haben. Länder wie Kanada, Japan und Australien haben beispielsweise ähnliche Vorschriften eingeführt, die den europäischen Bestimmungen entsprechen.
In diesen Ländern gelten ebenfalls Ausnahmeregelungen für Drohnen unter 250 Gramm, wie die DJI Mini 3 Pro oder DJI Mini 4 Pro, die es ermöglichen, in bestimmten Szenarien ohne Drohnenführerschein zu fliegen. Dies erleichtert Fotografen und Drohnenpiloten weltweit den Einsatz leichter Drohnen in städtischen Gebieten oder bei Veranstaltungen, ohne umfangreiche Genehmigungen einholen zu müssen.
Registrieren als Betreiber einer Drohne und Datenschutz: Was Fotografen beachten müssen
Eine wichtige Neuerung der EU-Drohnenverordnung ist die Pflicht zur Registrierung als Betreiber einer Drohne, sobald die Drohne in der Lage ist, personenbezogene Daten zu erfassen. Da jede Drohne mit einer Kamera – und seien es nur einfache Drohnenaufnahmen – Fotos und Videos aufnehmen kann, fallen auch Fotografen, die Drohnen für ihre Arbeit verwenden, unter diese Regelung.
Dies bedeutet, dass Drohnenfotografen sich als Betreiber einer Drohne registrieren und sicherstellen müssen, dass ihre Drohne mit einer feuerfesten Plakette versehen ist, die ihre Registrierungsnummer trägt. Obwohl diese zusätzlichen Schritte zunächst bürokratisch erscheinen, sind sie notwendig, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und weiterhin legal Drohnenaufnahmen machen zu können.
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DJI Mini 3 Pro und Mini 4 Pro: Die neuen Minidrohnen als attraktive Option für Fotografen
Die neuen Gesetze machen es besonders attraktiv, auf die aktuellen Minidrohnen-Modelle DJI Mini 3 Pro und DJI Mini 4 Pro umzusteigen. Diese Drohnen sind nicht nur leicht und kompakt, sondern bieten auch fortschrittliche Kameratechnologien, die sich wunderbar für die professionelle Drohnenfotografie eignen.
Mit einem Gewicht von unter 250 Gramm fallen sowohl die DJI Mini 3 Pro als auch die DJI Mini 4 Pro in die Kategorie C0 (wobei die DJI Mini 3 Pro natürlich eine Bestandsdrohne ist), was bedeutet, dass sie in der A1-Kategorie geflogen werden können. Somit ist es Fotografen problemfrei erlaubt, diese Mini-Drohnen in der Nähe von Menschen einzusetzen, ohne umfangreiche Genehmigungen oder Lizenzen einholen zu müssen.
Zudem bieten diese Modelle eine 4K-Kamera und fortschrittliche Funktionen zur Bildstabilisierung, die es Fotografen und Videografen ermöglichen, hochwertige Drohnenaufnahmen zu erstellen.
Durch die Kombination aus geringem Gewicht und leistungsfähiger Technik sind die DJI Mini 3 Pro und Mini 4 Pro besonders für Fotografen interessant, die eine flexible und rechtlich unkomplizierte Lösung für ihre Drohnenaufnahmen suchen.
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Die neuen EU-Drohnengesetze und ihre Auswirkungen auf die Drohnenfotografie
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen EU-Drohnengesetze sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Fotografen mit sich bringen. Während die Registrierung als Betreiber und die neuen Kategorien zusätzlichen Aufwand bedeuten, bieten die neuen Minidrohnen wie die DJI Mini 3 Pro und Mini 4 Pro eine attraktive Möglichkeit, weiterhin hochwertige Drohnenfotos und Drohnenvideos zu erstellen, ohne sich mit umfangreicher Bürokratie auseinandersetzen zu müssen.
Mini-Drohnen bieten eine perfekte Balance zwischen Qualität und Benutzerfreundlichkeit und sind daher eine ausgezeichnete Wahl für Fotografen, die ihre Drohnenaufnahmen auf das nächste Level heben möchten.
Hinweis: Dieser Beitrag ist ein Archivartikel und entspricht in großen Teilen dem Stand des Wissens zum Zeitpunkt der Erstellung, wenngleich einige Updates eingearbeitet wurden. Achte darauf, dich über die neuesten Entwicklungen zu informieren, bevor du deine Drohne fliegst. Die EU-Drohnenverordnung ist inzwischen seit ein paar Jahren in Kraft getreten und wie ursprünglich geplant umgesetzt worden. Solltest du weiterführende Informationen haben, lass es mich gern wissen.
Haftungsausschluss
Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Obwohl ich mich bemüht habe, die Inhalte korrekt und aktuell zu halten, kann ich keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Gesetze und Vorschriften können sich ändern, und es ist wichtig, dass sich Drohnenpiloten und Fotografen selbstständig über die geltenden Bestimmungen in ihrem jeweiligen Land informieren.
Die Nutzung der hier beschriebenen Techniken und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Autor übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Anwendung der in diesem Beitrag beschriebenen Informationen entstehen könnten. Insbesondere bei Einsätzen in bewohnten Gebieten oder bei Veranstaltungen ist es unerlässlich, die örtlichen Vorschriften genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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ich bin Andreas.
Als Spezialist für Drohnenfliegen und Drohnenfotografie brenne ich dafür, dir zu zeigen, wie du deine Liebe zum Drohnenfliegen in beeindruckende Fotos und filmreife Videos verwandeln kannst, ohne dabei den Spaß zu verlieren.
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Geboren in Deutschland, bin ich jetzt Drohnenfotograf in der Bucht von Kotor mit großen Visionen. Seit 2017 fliege ich DJI Drohnen und fange wunderschöne Motive ein. Über sechs Jahre lang führte ich eine Drohnenvermietung und teile nun meine Erkenntnisse.
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