EU Drohnenverordnung: Die wichtigsten Vorgaben im Überblick
Die neue Drohnenverordnung der EU
Es ist wieder so weit. Die EU-Kommission arbeitet an neuen Drohnengesetzen, die den unbemannten Flugverkehr weiter regulieren sollen. Auch wenn das neue Gesetz noch nicht endgültig verabschiedet ist, steht fest, dass es weitreichende Änderungen mit sich bringen wird. Die entscheidende Frage ist nur noch, wann es in Kraft treten wird, denn bereits jetzt hinkt die EU dem ursprünglichen Zeitplan hinterher.
Nachdem Drohnenpiloten sich bereits 2017 mit einer neuen Verordnung auseinandersetzen mussten, plant die EU nun, etwa zwei bis zweieinhalb Jahre später, eine weitere Aktualisierung. Diese neuen Gesetze sollen einheitliche Regelungen für den gesamten europäischen Raum schaffen, wodurch die bisher fragmentierte Rechtslage harmonisiert werden soll. Was sich aus heutiger Sicht durchaus als Vorteil herausgestellt hat.
Allerdings sind auch diesmal nicht alle Details abschließend geregelt. So bleibt es beispielsweise den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten weiterhin überlassen, das Mindestalter für Drohnenpiloten selbst festzulegen. Trotz der guten Absicht, einheitliche Regeln für ganz Europa zu schaffen, werden Drohnenpiloten, die innerhalb der EU unterwegs sind, sich auch zukünftig über die länderspezifischen Drohnengesetze und Bestimmungen vor Ort informieren müssen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die folgenden Informationen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig sind. Bis zur Verabschiedung der neuen Verordnung gilt weiterhin die Drohnenverordnung von 2017.
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Ein Kurzer Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus dem Archiv. Inzwischen ist die EU-Drohnenverordnung rechtskräftig und wurde mit Verspätung wie geplant umgesetzt.
Welche neuen Drohnen Gesetze kommen auf uns zu?
Die EU verfolgt mit den neuen Drohnengesetzen das Ziel, die Richtlinien für den Drohnenflug europaweit zu vereinheitlichen und für Drohnenpiloten klarer und übersichtlicher zu gestalten. Ob dies vollständig gelingen wird, bleibt jedoch abzuwarten.
Bisher wissen wir aus den Veröffentlichungen der European Union Aviation Safety Agency (EASA), dass es drei Kategorien bzw. Anwendungsszenarien für den Drohnenflug geben soll:
Open (Offen):
Diese Kategorie deckt Drohnenflüge mit geringem Risiko ab, bei denen in Sichtweite geflogen wird und die maximale Flughöhe 120 Meter beträgt. Hier gibt es drei Unterkategorien (A1, A2, A3), die je nach Nähe zu Menschen und beflogenem Gebiet unterschiedliche Regeln vorgeben.
Specific (Spezifisch):
Diese Kategorie gilt für Drohnenflüge mit mittlerem Risiko, bei denen die Bestimmungen der offenen Kategorie überschritten werden. Hier sind individuelle Genehmigungen erforderlich, aber es sollen auch Standardszenarien entwickelt werden, die ohne spezielle Genehmigungen geflogen werden dürfen.
Certified (Zertifiziert):
Diese Kategorie ist für Drohnenflüge mit hohem Risiko gedacht, etwa für industrielle Anwendungen oder im Transportwesen. Hier werden spezifische Zertifizierungen für Drohnen und Drohnenpiloten verlangt.
Zusätzlich zu diesen Anwendungsszenarien wird es verschiedene Drohnenklassen geben, die unterschiedliche Risikokategorien darstellen. Diese Klassen reichen von C0 bis C4 und werden maßgeblich durch das Gewicht und die technischen Eigenschaften der Drohne bestimmt.
Drohnenklassen und Risikoklassen im Detail
Die neuen Drohnenklassen und ihre jeweiligen Anforderungen werden entscheidend dafür sein, wie und wo Drohnen künftig geflogen werden dürfen. Hier eine detaillierte Übersicht der geplanten Klassifizierungen:
Drohnenklasse C0
Technische Anforderungen: Drohnen dieser Klasse wiegen weniger als 250 g und müssen den Sicherheitsrichtlinien für Spielzeug entsprechen (Richtlinie 2009/48/EC). Sie dürfen keine scharfen Kanten haben und das Geschwindigkeitslimit von 19 m/s nicht überschreiten. Ein einstellbares Höhenlimit ist erforderlich, eine elektronische ID oder Geo-Flugbeschränkungen hingegen nicht.
Anforderungen an den Drohnenpiloten:
Diese Kategorie ist besonders für private Nutzer attraktiv, da keine Registrierungspflicht besteht. Diese Drohnen dürfen über Menschen, jedoch nicht über Menschenansammlungen, geflogen werden (Kategorie A1).
Drohnenklasse C1
Technische Anforderungen: Diese Drohnen wiegen unter 900 g oder haben weniger als 80 Joule Bewegungsenergie. Sie müssen einen „Return to Home“-Modus haben und das Höhenlimit muss einstellbar sein. Im Gegensatz zur C0-Klasse ist hier eine elektronische ID sowie eine automatische Geo-Flugbeschränkungsüberwachung vorgeschrieben.
Anforderungen an den Drohnenpiloten:
Für diese Drohnen ist der kleine Drohnenführerschein erforderlich. Der Pilot muss sich registrieren und die Registrierungsnummer auf der Drohnenplakette anbringen. Flüge über Menschen sind erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen (Kategorie A1).
Drohnenklasse C2
Technische Anforderungen: Drohnen dieser Klasse wiegen unter 4 kg. Sie müssen über eine „Fail Safe“-Funktion und einen zuschaltbaren „Low Speed“-Modus verfügen, bei dem die Geschwindigkeit auf maximal 3 m/s begrenzt wird, wenn die Drohne nah an Personen vorbeifliegt. Außerdem gilt die sogenannte 1:1-Regel, bei der der horizontale Abstand zu Personen der aktuellen Flughöhe entspricht.
Anforderungen an den Drohnenpiloten:
Zusätzlich zum kleinen Drohnenführerschein muss der Pilot den großen Drohnenführerschein nachweisen, der in einem anerkannten Prüfzentrum abgelegt werden muss. Flüge sind nur in sicherer Entfernung zu Menschen erlaubt (Kategorie A2).
Drohnenklasse C3 & C4
Technische Anforderungen: Diese Kategorien umfassen Drohnen mit einem Startgewicht unter 25 kg, die nicht in die anderen Klassen fallen. Auch Eigenbauten über 250 g fallen in diese Kategorien. Autonome Flüge sind in diesen Klassen nicht erlaubt, und die Anforderungen an elektronische ID und Geo-Flugbeschränkungen sind nur dann erforderlich, wenn dies in der genutzten Flugzone vorgeschrieben ist.
Anforderungen an den Drohnenpiloten:
Der Pilot benötigt den kleinen Drohnenführerschein und muss sich registrieren, wobei die Registrierungsnummer auf der Drohnenplakette angebracht werden muss. Flüge sind nur weit entfernt von Menschen und städtischen Gebieten erlaubt (Kategorie A3).
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Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung: Was bedeutet das neue Gesetz für ältere Modelle?
Eine wichtige Frage, die sich viele Drohnenpiloten stellen, betrifft den Umgang mit Bestandsdrohnen, die vor der Einführung der neuen EU-Klassifizierungen (C0 bis C4) auf den Markt kamen und daher keine offizielle Klassifizierung besitzen. Für solche Drohnen, die bereits im Besitz von Piloten sind und weiterhin genutzt werden sollen, hat die EU Übergangsregelungen vorgesehen.
Diese Bestandsdrohnen dürfen unter bestimmten Bedingungen weiter geflogen werden, allerdings gelten hierbei besondere Einschränkungen. Insbesondere Drohnen, die schwerer als 250 g sind und keine C1- oder C2-Klassifizierung aufweisen, müssen in der Regel in der offenen Kategorie A3 geflogen werden. Das bedeutet, dass sie nur in sicherer Entfernung zu Menschen und abseits von städtischen Gebieten betrieben werden dürfen. Zudem müssen Piloten dieser Drohnen eine Registrierung vornehmen und den entsprechenden Drohnenführerschein nachweisen.
Für Drohnen unter 250 g, die ebenfalls keine Klassifizierung besitzen, gelten ähnliche Regeln wie für die neuen C0-Drohnen. Das heißt, sie dürfen weiterhin in der Nähe von Menschen geflogen werden, jedoch nicht über Menschenansammlungen. Eine Registrierung als Betreiber einer Drohne und das Anbringen einer feuerfesten Plakette mit der Registrierungsnummer sind auch hier notwendig.
Es ist wichtig, dass Drohnenpiloten, die Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung besitzen, sich genau über die jeweiligen nationalen Übergangsregelungen informieren, da diese von Land zu Land variieren können. In vielen Fällen werden Piloten jedoch auch langfristig auf neue, klassifizierte Modelle umsteigen müssen, um den vollen Umfang der neuen Regelungen und Freiheiten nutzen zu können.
Was bedeutet das neue Drohnengesetz für die Praxis?
Es ist davon auszugehen, dass die meisten Drohnenpiloten sich nach der Einführung der neuen EU-Gesetzgebung als Betreiber einer Drohne registrieren müssen, um ihre Drohnen weiterhin legal betreiben zu dürfen. Dies bedeutet, dass viele aktuell genutzte Drohnen mit einer neuen Plakette versehen werden müssen, welche die Registrierungsnummer des Piloten enthält.
Diese Änderungen werden nicht nur private Drohnenflieger betreffen, sondern auch gewerbliche Drohnenfotografen bzw. Fotografen, welche auch mit Drohnen arbeiten, die sich auf die neuen Anforderungen einstellen müssen.
Für Drohnenpiloten, die Drohnenfotos und Drohnenvideos professionell erstellen oder einfach nur Drohnenaufnahmen als Hobby genießen möchten, wird es essenziell sein, sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. Es wird besonders wichtig sein, die entsprechenden Registrierungen vorzunehmen, um unbeschwert fliegen zu können.
Es hat sich über die Jahre in der Praxis gezeigt, dass viele Fotografen teilweise oder komplett auf Mini Drohnen umgestiegen sind, um weiterhin flexibel Drohnenaufnahmen machen zu können, ohne rechtlich gesehen durch brennende Reifen springen zu müssen. Diese Erfahrung habe ich sowohl während meiner Zeit als Drohnenvermieter gemacht und ist zum anderen auch meine persönliche Einstellung.
Die DJI Mini 3 Pro und jetzt seit kurzem auch die DJI Mini 4 Pro sind für Fotografen zu sehr wertvollen Drohnen für ein weitestgehend unbeschwertes Arbeiten geworden. Wobei die DJI Mini 3 Pro als Bestandsdrohne einen interessanten Stellenwert hat.
Rechtlicher Hinweis
Alle hier dargestellten Informationen basieren auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrags und können sich ändern, sobald die neue EU-Drohnenverordnung final verabschiedet wird. Bitte beachte, dass du alle hier aufgeführten Tipps und Hinweise auf eigene Verantwortung umsetzt. Der Autor übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden oder rechtliche Konsequenzen. Der Artikel stellt ebenso keine Art der Rechtsberatung dar. Konsultiere einen sachkundigen Anwalt, wenn du rechtlichen Rat benötigst.
Hinweis: Dieser Beitrag ist ein Archivartikel und könnte daher nicht mehr den aktuellsten Stand der Technik oder der Gesetzgebung widerspiegeln. Achte darauf, dich über die neuesten Entwicklungen zu informieren, bevor du deine Drohne fliegst.
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Ursprünglich aus Deutschland, bin ich nun Drohnenfotograf in der Bucht von Kotor mit großen Zielen. Seit 2017 fliege ich DJI Drohnen und halte die schönsten Motive fest. Über sechs Jahre lang betrieb ich eine Drohnenvermietung und teile nun meine Erfahrungen.
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